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   SG Hannover, 08.08.2006 - S 22 U 337/02   

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SG Hannover, 08.08.2006 - S 22 U 337/02 (https://dejure.org/2006,107393)
SG Hannover, Entscheidung vom 08.08.2006 - S 22 U 337/02 (https://dejure.org/2006,107393)
SG Hannover, Entscheidung vom 08. August 2006 - S 22 U 337/02 (https://dejure.org/2006,107393)
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  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Hannover, 08.08.2006 - S 22 U 337/02
    Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentli-chen Bedingung sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Ab-wägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus SG Hannover, 08.08.2006 - S 22 U 337/02
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn der Unfall nur eine von mehreren mitwirkenden Ursachen gewesen ist, die zu dem Körperschaden geführt haben, sondern nur dann, wenn dem Unfall wegen seiner besonderen Beziehung zu diesem Schaden unter allen Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BSGE 1, 150 ff und 268; 13, 175 ff).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus SG Hannover, 08.08.2006 - S 22 U 337/02
    Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentli-chen Bedingung sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Ab-wägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4).
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus SG Hannover, 08.08.2006 - S 22 U 337/02
    Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentli-chen Bedingung sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Ab-wägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4).
  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
    Auszug aus SG Hannover, 08.08.2006 - S 22 U 337/02
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn der Unfall nur eine von mehreren mitwirkenden Ursachen gewesen ist, die zu dem Körperschaden geführt haben, sondern nur dann, wenn dem Unfall wegen seiner besonderen Beziehung zu diesem Schaden unter allen Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BSGE 1, 150 ff und 268; 13, 175 ff).
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